• Wirtschaftsregion Südwest - Die Wirtschaftsförderung für die Landkreise Lörrach und Waldshut

ELR - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Förderprogramm für Unternehmen im ländlichen Raum

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Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt ländliche Gemeinden bzw. ländlich geprägte Orte in Baden-Württemberg in Ihrer strukturellen Entwicklung. Weite Teile der Landkreise Lörrach und Waldshut gehören zur förderfähigen Gebietskulisse.

Als „Strukturförderprogramm“ ermöglicht das ELR, Projekte in den Bereichen "Arbeiten", "Grundversorgung", "Wohnen" und "Gemeinschaftsreinrichtungen" zu fördern. Antragsberechtigt sind neben Kommunen und Privatpersonen auch Unternehmen, die in den Bereichen "Arbeiten" und "Grundversorgung" Zuschüsse beantragen können.

ELR – Förderung für Unternehmen

In den Förderschwerpunkten Arbeiten und Grundversorgung werden Unternehmensinvestitionen gefördert, die zukunftsfähige Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen.

  • Die Erweiterung, Verlagerung, der Neubau oder die Modernisierung von Betriebsstätten.
  • Wichtig: Grunderwerb, kleinere Ersatzbeschaffungen (Maschinen, bewegliches Inventar) und Personalkosten sind nicht förderfähig.

  • Im Fokus steht die strukturelle Bedeutung für die Gemeinde im ländlichen Raum: Damit sind die Schaffung / Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort, Sicherung von Versorgung und Lebensqualität (v.a. im Bereich „Grundversorgung“) gemeint.
  • Ökologische Komponenten wie erhöhte Energieeffizienz oder verstärkter Einsatz von Holz als Baumaterial erhöhen die Qualität eines Antrags.
  • Im Bereich „Grundversorgung“ steht die Förderung von Einzelhandel und Dienstleistungsgewerben (inklusive Handwerk) zur Stärkung und Sicherung der wohnortnahen Versorgung im Fokus. Gefördert werden können z.B.: Gaststätten, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien, Allgemeinmediziner, Internist, Hebammen, Gynäkologen, Friseur, Bestattungsunternehmer, Zimmerer, Sanitär- und Heizungsbauer. „Grundversorgung“ umfasst Güter und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs einschließlich des unregelmäßigen und dringlichen oder lebensnotwendigen Bedarfs mit einem Kundeneinzugsbereich im Radius von max. 50 km.

Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (Vollzeit-Äquivalente). Verbundene Unternehmen (Tochterunternehmen, Filialen, Konzernmütter) sind dabei mit einzurechnen. Beispiel: Ein 10-Mann-Betrieb im Besitz eines Großkonzerns ist nicht antragsberechtigt.

  • Regelfördersatz sind 10 % der förderfähigen Ausgaben;
  • bei Verlagerungen aus Gemengelage 15 %;
  • im Bereich Grundversorgung 20 % (Unternehmen unter 10 Mitarbeiter 30 %).
  • Bei überwiegender Verwendung von Holz für bauliche Maßnahmen erhöhen sich die Fördersätze jeweils um 5 %.
    Bei gewerblichen Neubauten ist die Verwendung von Holz zwingende Fördervoraussetzung. Für Maßnahmen der Grundversorgung gilt das nicht.
  • In absoluten Summen beträgt die Höchstförderung 200.000 Euro, mit Holzzuschlag 250.000 Euro.

Das Antragsverfahren ist gegliedert in die folgenden Schritte:

  1. Unternehmen stellen Ihren Antrag über die Gemeinde bis Ende September des laufenden Jahres. Antragstellern wird empfohlen, frühzeitig ihre Gemeinde und das zuständige Landratsamt zu kontaktieren, um die Anträge vorzubereiten; einige Gemeinden legen dazu eigene Abgabefristen wie z. B. Ende August fest.
  2. Antragsprüfung durch das Landratsamt
  3. Erstellung einer kreisweiten Prioritätenliste durch den Koordinierungsausschuss im Landratsamt
  4. Entscheidung durch Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR); ca. Mitte Februar des Folgejahres
  5. Beantragung über die Hausbank bei der L-Bank
  6. Erhalt des Förderbescheids durch die L-Bank im Frühjahr/Sommer. Erst jetzt darf i.d.R. mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Ausführlichere Informationen sind auf der Internetseite der Regierungspräsidien erhältlich.

Häg-Ehrsberg

Die Gemeinde Häg-Ehrsberg

Häg-Ehrsberg ist eine im Angenbachtal gelegene Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach. Die Gemeinde hat im Bereich der Unternehmen bewegte Zeiten hinter sich: zunächst klar landwirtschaftlich geprägt, gewann ab Mitte des 19. Jahrhunderts die Textilherstellung mit zwei Fabriken auf ihrem Gebiet an Bedeutung. Seit dem Niedergang der Wiesentäler Textilindustrie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind heute vor allem Handwerksbetriebe ansässig.
Bürgermeister Bruno Schmidt, Häg-Ehrsberg: „Das Entwicklungsprgramm Ländlicher Raum ist für strukturell schwächere Gemeinde ein bedeutendes Förderprogramm. Ich bin sehr froh, dass wir für 2020 mit dem Erweiterungsprojekt der Firma Rümmele in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Damit konnten vor Ort wertvolle Arbeitsplätze gesichert und aufgestockt werden und zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden.“

Rümmele GmbH

Rümmele Elektrotechnik und Automation

Andreas Rümmele, Rümmele GmbH, Häg-Ehrsberg:
"Der ELR Fördermittelantrag war für unsere Firma eine sehr sinnvolle Entscheidung! Wir haben uns sehr gefreut als bekannt wurde, dass unser Projekt mit insgesamt rund 60.000 Euro gefördert wird. Durch die Zuwendung konnten wir unseren Eigenanteil entlasten und unsere Betriebstätte vollumfänglich ausbauen und gleichzeitig neue zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Unsere Vollarbeitsplätze werden nach unserer Planung von 45 auf mindestens insgesamt 50 Plätze steigen. Gleichzeitig freuen wir uns über die Erhöhung der Ausbildungsplätze von 7 auf insgesamt 9. Durch die Stellenerweiterung sichern wir zum einen Arbeitsplätze im Betrieb und zum anderen schaffen wir nachhaltig neue Stellen in unserer Gemeinde. Alles in allem ist ELR eine tolle Möglichkeit den eigenen Betrieb zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und ländliche Regionen wirtschaftlich weiterzuentwickeln!"


Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) – „Spitze auf dem Land“

Mit der im ELR angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer Baden-Württemberg“ werden innovative Unternehmen gefördert, welche von besonderer Bedeutung für den ländlichen Raum sind und aufgrund ihrer Kompetenz und Innovationsfähigkeit das Potenzial zur Technologieführerschaft haben.

  • Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen oder Produkte dienen.
  • Die Investition muss mindestens ein für das Unternehmen neues Produkt / eine neue Dienstleistung zum Ziel haben (ansonsten ist eine Förderung nur über das reguläre ELR möglich).

Mit dem Förderprogramm soll die Innovationskraft des Landes in der Fläche erhalten und gestärkt werden.

  • Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (Vollzeit-Äquivalente). Verbundene Unternehmen (Tochterunternehmen, Filialen, Konzernmütter) sind dabei mit einzurechnen. Beispiel: Ein 10-Mann-Betriebe, der im Besitz eines Großkonzerns ist, ist nicht antragsberechtigt.
  • Die Unternehmen müssen das Potenzial zur Technologieführerschaft bei ihrem Produkt / ihrer Dienstleistung haben.

Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern erhalten 20 % der förderfähigen Kosten; Betriebe mit 50-99 Mitarbeitern 10 %. Die Mindestförderung beträgt 200.000 Euro, die Maximalförderung 400.000 Euro.

  • Der Antrag wird über die Gemeinde eingereicht.
  • Das Landratsamt reicht zum Antrag eine Stellungnahme an das Regierungspräsidium.
  • Eine Beantragung ist ganzjährig möglich. Landesweit werden Anträge bis Ende Februar und Ende August gesammelt und anschließend vom Ministerium beschieden.

Ausführlichere Informationen sind auf der Internetseite der Regierungspräsidien erhältlich.

Best Practice Holzbau Amann

Bau einer Halle mit einer neuartigen Abbundanlage

Die Holzbau Amann GmbH in Weilheim, Landkreis Waldshut, gehört zu den innovativsten Unternehmen Deutschlands im Ingenieurholzbau. Amann ist spezialisiert auf Sonderbauten, die in enger Abstimmung mit Planern und Bauherren umgesetzt werden. Bekannte Beispiele sind das Expo-Dach in Hannover oder der Bundesgartenschau-Turm in Magdeburg. 2018 erhielt das Unternehmen einen Zuschuss aus „Spitze auf dem Land". Dadurch wurde der Bau einer Halle mit einer neuartigen Abbundanlage zur Entwicklung und Umsetzung neuer Verfahren zur Verarbeitung von Hartholz ermöglicht.

Holzbau Amann

Die Holzbau Amann GmbH in Weilheim

Geschäftsführer Bernhard Tritschler: „Mit der Abbundanlage eröffnen sich für uns neue Wege in der Verarbeitung von Hartholz, z.B. Buche als Alternative zum Stahl. Dank „Spitze auf dem Land“ war die Investition in diese zukunftsweisende Technik möglich, mit der wir unsere 80jährige Firmenphilosophie und den Weg zur Technologieführerschaft im Holzbau konsequent fortgesetzt haben.“


Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner für die Antragstellung sind immer die Gemeinden, in denen die Investition stattfindet. Für grundlegende Fragen oder ein klärendes Vorabgespräch stehen wir Ihnen als regionale Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Martina Hinrichs
Tel. 07621 410-3010
martina.hinrichs@loerrach-landkreis.de
Palmstraße 3
79539 Lörrach

Nina Güdemann
Tel 07621 410 3011
Nina.guedemann@loerrach-landkreis.de
Palmstraße 3
79539 Lörrach