Informationen für Unternehmen zum Coronavirus
für die Landkreise Lörrach und Waldshut
Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie die Wirtschaftsregion Südwest GmbH
Viele Unternehmen stehen aufgrund der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Die beiden Landkreise Lörrach und Waldshut sowie die Wirtschaftsregion Südwest GmbH suchen nach Lösungen für diese Unternehmen und bündeln ihr Beratungsangebot zu den Maßnahmenpaketen von Bund und Land.
Wir sind auch in Zeiten von COVID-19 für Sie erreichbar. Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular oder rufen Sie uns an (Telefon 07621 5500 150).
Die Wirtschaftsförderungen der Kommunen
Selbstverstädlich stehen Ihnen auch die Wirtschaftsförderer vor Ort in Ihrer Kommune für Fragen zu Verfügung:
Weitere Informationen und Hotlines
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zur Coronavirus-Pandemie
- Baden-Württemberg: Informationen zum Coronavirus für Unternehmen und Beschäftigte
- Corona-Hilfen Baden-Württemberg - IHK Zuständigkeitsliste
- Handwerkskammer Konstanz
- Handwerkskammer Freiburg
- Agentur für Arbeit: Arbeitgeber-Service
- Agentur für Arbeit: Leistungen der Grundsicherung
Aktuelle Informationen für Unternehmen zum Coronavirus
für die Landkreise Lörrach und Waldshut
28.02.2023 | Die Corona-Verordnung des Landes und weitere Ressortverordnungen werden zum 1. März 2023 aufgehoben
31.01.2023 | Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
15.11.2022 | Aufhebung der Absonderungspflicht in Baden-Württemberg
29.09.2022 | Bundesgesundheitsministerium: Welche bundesweiten Massnahmen gelten ab dem 1. Oktober?
28.09.2022 | Baden-Württemberg: Corona-Regelungen ab dem 1. Oktober auf einen Blick
24.08.2022 | Pandemievorsorge für Herbst und Winter: Kabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz
22.08.2022 | Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
25.07.2022 | Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
04.05.2022 | Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
03.05.2022 | Angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln
01.04.2022 | Neue Corona-Verordnung ab dem 3. April 2022